Qualitätssicherungsprozess für Kompost in Deutschland

Kompost-Konformitätsmanagement-Organisationen in Deutschland
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK)
Regionale Verbände
Regionale Gütegemeinschaften sind lokale Mitgliedsverbände, die Kompostproduzenten vor Ort unterstützen. Sie:
- Beraten Sie die Mitglieder, damit sie die Qualitätsstandards erfüllen.
- Koordinieren Sie Probenahmen, Inspektionen und lokale Überwachungen.
- Verwaltung der regionalen Mitgliedschaft.
Sie arbeiten unter der BGK, die:
- Definiert die nationalen RAL-Qualitätsstandards für Kompost.
- Stellt die offizielle Bescheinigung aus.
- Qualitätsmanagement für ausländische Staatsangehörige.
Kurz gesagt: Regionale Verbände setzen die BGK-Regeln vor Ort um und unterstützen sie, während die BGK die Standards festlegt und die Zertifizierung vergibt. Wir sind Mitglied von Kompost Ost (Ost) sowieMitglied der Verbände VHE und VHE-Nord in Deutschland.
So funktioniert das Qualitätssicherungsverfahren der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK)
- Der Hersteller/Betreiber beantragt die Teilnahme am Qualitätssicherungsprozess (RAL-QAS).
- Sie unterzeichnen einen Vertrag über die Analyse mit einem zugelassenen Labor.
- Ein Probenehmer sammelt Materialproben und schickt sie an das zugelassene Labor.
- Das Labor führt Tests durch und sendet einen Bericht an die ZAS-Lab-Datenbank.
- Die BKG-Qualitätssicherungsorganisation und der BGA-Qualitätsausschuss prüfen den Bericht und stellen ein Qualitätslabel-Zertifikat aus, wenn das Produkt den Standards entspricht.
- Die Analyseergebnisse werden aus Gründen der Transparenz monatlich auf der BGK-Website aktualisiert.
- Zweimal jährlich bewertet die BGA alles, und der Hersteller erhält jährlich ein Zertifikat, wenn er die Anforderungen weiterhin erfüllt.
Wie das Periskop-System das Compliance-Management in Deutschland unterstützt
Hygienisierung Überwachung
Das Periskop-System überwacht kontinuierlich die Komposttemperaturen mit langen Stab-Temperaturfühlern, um sicherzustellen, dass die Temperaturanforderungen erfüllt werden, und erstellt herunterladbare Berichte für Konformitätsprüfungen von der Hygienisierungsphase bis zur Reifung.
Digitale Dokumentation
Alle Prozessdaten werden mit Zeitstempeln sicher gespeichert, was die Dokumentation der Konformität für die RAL-Zertifizierung und die Anforderungen der BioAbfV vereinfacht.
Prozessstabilität
Durch die kontinuierliche Überwachung werden stabile Kompostierungsbedingungen aufrechterhalten, wodurch die Konsistenz der Zersetzung verbessert und die Qualitätsstandards gemäß RAL-GZ 251 gewährleistet werden.
Temperaturwarnungen
Automatische Warnmeldungen informieren die Bediener über Temperaturabweichungen (zu hoch oder zu niedrig) und verhindern so Kompostbrände aufgrund von Selbstentzündung, nicht konforme Chargen und Verzögerungen bei der Wiederaufbereitung oder Zertifizierung.
Belüftungssteuerung
Das Periskop-Belüftungssteuerungsmodul regelt präzise den Luftstrom durch den Kompost und sorgt so für eine optimale mikrobielle Aktivität. Durch die automatische Regulierung der Belüftung verhindert es anaerobe Zonen, reduziert Gerüche und beschleunigt die Zersetzung.
RAL GZ 251 – Leitlinien für das Gütezeichen für Kompostierung
Um sicherzustellen, dass der Kompostierungsprozess hygienisch unbedenklich ist:
Hygiene (Hygienisierungstest – Konformitätsprüfung)
- Die Konformitätsprüfung muss nachweisen, dass der Kompostierungsprozess schädliche Organismen (Krankheitserreger, Unkrautsamen usw.) wirksam zerstört.
- Der Kompostierungsprozess muss bestimmte Zeit- und Temperaturanforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass der Kompost lange genug heiß genug bleiben muss, um die Hygiene zu gewährleisten. Das Quanturi-System ermöglicht eine drahtlose, kontinuierliche Überwachung der Komposttemperatur, zeichnet Ober- und Untergrenzen mit Warnmeldungen auf und stellt herunterladbare Berichte bereit, um sicherzustellen, dass die Desinfektionstemperaturen den RAL-Standards entsprechen.
- Samen oder keimende Pflanzenteile sind nicht erlaubt. Kompost gilt als frei, wenn weniger als 2 Pflanzen pro Liter enthalten sind.
- In allen getesteten Kompostproben dürfen keine Salmonellen vorhanden sein.
Verunreinigungen (Fremdstoffe)
- Der Gesamtgehalt an Verunreinigungen muss weniger als 0,5 % der Trockenmasse betragen.
- Unerwünschte Teile (Kunststoff, Metall, Glas usw.) mit einer Größe von mehr als 2 mm müssen minimiert werden.
- Die Gesamtfläche der Verunreinigungen sollte weniger als 25 cm² pro Liter Kompost betragen.
Wenn die Verunreinigungen 0,1 % (Trockengewicht) überschreiten, müssen sie unter der oben genannten Flächenbegrenzung bleiben.
Steine
Steine, die größer als 10 mm sind, dürfen nicht mehr als 5 % des Gewichts des Komposts ausmachen.
Zersetzungsgrad
Kompost sollte den Grad II oder III aufweisen, was bedeutet, dass er noch biologisch aktiv, aber bereits teilweise ausgereift ist (Frischkompoststadium).
Wassergehalt
- Bei voluminösem Kompost sollte der Wassergehalt in losen Materialien 45 Gewichtsprozent nicht überschreiten. Bei abgepackten Materialien sollte er nicht mehr als 35 % betragen.
- Wenn der Kompost mehr als 40 % organische Stoffe enthält, ist gemäß den RAL-Richtlinien ein höherer Wassergehalt zulässig.
Organische Substanz
Kompost muss mindestens 30 % organische Substanz (Trockengewicht) enthalten, gemessen als flüchtige Feststoffe (der Anteil, der beim Erhitzen verbrennt).
Schwermetalle – maximal zulässige Menge (mg/kg Trockenmasse)
| Metall | Grenzwert |
| Blei (Pb) | 150 |
| Chrom (Cr) | 100 |
| Nickel (Ni) | 50 |
| Zink (Zn) | 400 |
| Kupfer (Cu) | 100 |
| Cadmium (Cd) | 1.5 |
| Quecksilber (Hg) | 1.0 |
Kennzeichnung und Deklaration
Jede Kompostcharge muss enthalten:
- Komposttyp (z. B. Frischkompost, Korngröße)
- Name des Produzenten
- Schüttdichte (Volumengewicht)
- pH-Wert und Salzgehalt
- Gesamtnährstoffe (N, P₂O₅, K₂O, MgO, CaO)
- Löslicher Stickstoff (N)
- Gehalt an organischer Substanz
- Nettogewicht oder -volumen
Anweisungen für die geeignete Anwendung:
Diese Informationen wurden aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Online-Quellen und unseren eigenen Recherchen zusammengestellt. Die Anforderungen an die Kompostierung variieren stark. Bitte wenden Sie sich an Ihren regionalen Verband, um eine Zertifizierung für Ihr Endprodukt zu erhalten. Zahlen, Werte und Prozentsätze können je nach Kompostierungsverfahren und Region von den tatsächlichen Zertifizierungsanforderungen abweichen.
Was sind die gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung von Kompost in der Landwirtschaft (Deutschland)?
Es gibt zwei Arten von gesetzlichen Vorgaben, die erfüllt werden müssen:
National – Deutschland
Die Einhaltung der deutschen Bioabfallverordnung, der deutschen Düngemittelverordnung und eines zugelassenen Qualitätssicherungssystems (RAL-GZ 251) ist erforderlich. Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt die sichere Behandlung, Verwertung und Ausbringung von Bioabfällen in Deutschland mit dem Ziel, Boden, Wasser, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit zu schützen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau zu ermöglichen. Sie gilt für getrennt gesammelte Bioabfälle, Kompost, Gärrest und andere zugelassene biologisch abbaubare oder mineralische Stoffe und steht im Einklang mit der EU-Abfallgesetzgebung sowie dem deutschen Kreislaufwirtschafts- und Düngemittelrecht.
Die Verordnung legt strenge Anforderungen an die Behandlung, Hygiene und Qualität fest, darunter die obligatorische biologische Aufbereitung, Grenzwerte für Schwermetalle und Schadstoffe sowie klare Vorschriften darüber, wo und in welchen Mengen Bioabfälle ausgebracht werden dürfen. Außerdem erlegt sie Betreibern und Anwendern Prüf-, Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten auf, um eine umweltverträgliche Nährstoffrückführung ohne Bodendegradation oder -verschmutzung zu gewährleisten.
Europa
Die ökologische/biologische Produktion in Europa muss der EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission sowie zusätzlichen Anforderungen der Verbände für ökologischen Landbau entsprechen.
Häufig gestellte Fragen


